Übertragung auf Ihre Gesundheitskarte
Wir lesen in unserer Apotheke vor Ort das verschlüsselte E-Rezept von Ihrer Gesundheitskarte oder Sie verwenden unsere bevorzugte App und übermitteln uns so Ihr E-Rezept.
„E-Rezept“ ist die Abkürzung für „Elektronisches Rezept“. Sie können das Rezept von Ihrem Arzt derzeit in 2 unterschiedlichen Formen erhalten:
Wir lesen in unserer Apotheke vor Ort das verschlüsselte E-Rezept von Ihrer Gesundheitskarte oder Sie verwenden unsere bevorzugte App und übermitteln uns so Ihr E-Rezept.
Option 1: Scannen Sie den QR-Code des ausgedruckten E-Rezepts mithilfe unserer bevorzugten App und übermitteln Sie uns so Ihr E-Rezept.
Option 2: Scannen Sie den Code des ausgedruckten E-Rezepts direkt auf unserer Webseite über die E-Rezept-Funktion ein.
Option 3: Kommen Sie mit dem ausgedruckten E-Rezept zu uns in die Apotheke und wir scannen es ab.
Sobald Sie uns das E-Rezept übermittelt haben, liegen Ihre bestellten Medikamente kurze Zeit später in unserer Apotheke für Sie bereit, oder werden durch unseren freundlichen Boten zu Ihnen geliefert.
Das elektronische Rezept (E-Rezept) die digitale Version eines ärztlichen Rezepts und löst seit dem 1. Januar 2024 u. a. das bekannte „Rosa Rezept“ ab. Es wird durch die Arztpraxis digital erstellt, signiert und gespeichert. Zum Einlösen in der Apotheke benötigen Sie entweder Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App oder einen entsprechenden Papierausdruck mit „QR-Code“.
Nein. Die Gesundheitskarte dient nur als Sicherheitsschlüssel, um der Apotheke Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst zu ermöglichen. Dort werden alle Rezepte gespeichert. Alle Rezepte werden 100 Tage nach der Einlösung automatisch gelöscht.
Ja. Wie bisher können befugte Vertreterinnen oder Vertreter Rezepte einlösen – dafür benötigen sie allerdings die elektronische Gesundheitskarte der entsprechenden Person. Alternativ können Vertretungsberechtigte mit der E-Rezept-App der gematik Rezepte verwalten oder einen Ausdruck des Rezeptes anfragen.
Ja. Seit dem 1. Januar 2024 sind alle Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, für gesetzlich Versicherte das E-Rezept auszustellen.
Handelt es sich um ein Kassenrezept (rosa), so ist die Gültigkeit 28 Tage ab dem Ausstellungsdatum. Danach gilt das Rezept als Privatrezept. Nutzen Sie unsere App, so werden Sie dort 5 Tage vor Ablauf der Gültigkeit darauf hingewiesen. Nach Ablauf der 28 Tage wird das Rezept als „Privatrezept“ ausgewiesen.
Privatrezepte (blau oder grün) sind 3 Monate gültig – allerdings können Sie das Privatrezept auch nach Ablauf der 3 Monate einlösen, wenn das Medikament noch verfügbar ist und keine medizinischen Bedenken bestehen.
Das grüne Rezept wird für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente ausgestellt, die selbst zu zahlen sind.